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Bericht: Anwendung der AFID

Am 8. März 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie (EU) 2014/94 zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID). Der Bericht hält fest, dass die AFID maßgeblich dazu beigetragen hat, die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen für die Einführung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in den Mitgliedsstaaten anzustoßen. Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie umgesetzt und ihre nationalen Politikrahmen (NPFs) entwickelt. Mit Blick auf die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten haben diese politischen Rahmen geholfen, eine langfristige Zukunftsperspektive für die Infrastruktur für Elektrizität, Erdgas und Wasserstoff bis 2030 zu schaffen.

Des Weiteren hat sich laut den Analysen der Dienststellen der Kommission die Richtlinie positiv auf die Verbreitung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen und deren Infrastruktur ausgewirkt. Jedoch offenbaren sich hier auch Defizite des derzeitigen politischen Rahmens. Da es keine detaillierte und verbindliche Methodik für die Berechnung der Ziele und die Verabschiedung von Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten gibt, variiert der Grad der Ambition bei der Festlegung der Ziele und der vorhandenen unterstützenden Maßnahmen stark zwischen den Mitgliedstaaten. So schwankt beispielsweise der von den Mitgliedstaaten für 2030 prognostizierte Anteil von Elektroautos an der gesamten Fahrzeugflotte zwischen weniger als 1 Prozent und mehr als 40 Prozent.

Der Bericht drückt sehr deutlich aus, dass es noch kein umfassendes und vollständiges Infrastrukturnetz für alternative Kraftstoffe gibt und auch, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass unter dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen das benötigte Infrastrukturnetz in den kommenden Jahren europaweit aufgebaut wird, selbst wenn alle Mitgliedstaaten ihre Ziele erreichen. Dies gilt auch für andere Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe, insbesondere für den Transport auf dem Wasser. Während sich die im Rahmen der Richtlinie entwickelten technischen Spezifikationen als äußerst relevant erwiesen haben, sind neue Anforderungen an die technischen Spezifikationen im Rahmen der Richtlinie entstanden. Diese betreffen insbesondere die Interoperabilität und den transparenten Ökosystems für das Elektrofahrzeugen. Es werden Normen für das Aufladen von schweren Nutzfahrzeugen und die Betankung von flüssigem Wasserstoff benötigt. Aus Sicht der Verbraucher muss die Nutzung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe genauso einfach sein wie die Nutzung der konventionellen Betankungsinfrastruktur. Dies erfordert, dass Informationen über den Standort sowie die zu zahlenden Preise verfügbar sind und dass die Bezahlung nahtlos erfolgt. Der derzeitige politische Rahmen weist Unzulänglichkeiten auf, und die Verbraucher können insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten auf Probleme stoßen. Darüber hinaus muss die öffentliche Finanzierung für öffentlich zugängliche Lade- oder Tankstellen fortgesetzt und auf die Teile des Netzes konzentriert werden, in denen private Investitionen nicht rentabel sind, um die Ziele der Kommission zu erreichen, bis 2025 mindestens 1 Million öffentlich zugängliche Lade- und Tankstellen einzurichten. Weitere Maßnahmen auf EU-Ebene sind auch erforderlich, um sicherzustellen, dass der Aufbau einer interoperablen und benutzerfreundlichen Auflade- und Betankungsinfrastruktur mit der Notwendigkeit einer beschleunigten Einführung von Fahrzeugen und Kraftstoffen bei allen Verkehrsträgern einhergeht. Dies erfordert eine Stärkung des derzeitigen politischen Rahmens auf EU-Ebene, um die erhöhten Klimaambitionen des europäischen Green Deal zu erreichen und weitere Hindernisse für das Marktwachstum zu vermeiden. Die Kommission führt derzeit eine Folgenabschätzung für die Überarbeitung der AFID durch und wird die Ergebnisse dieses Berichts sowie die Ergebnisse der laufenden Bewertung der Richtlinie in diesem Zusammenhang berücksichtigen.


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